Die Bauabnahme vor Bezug ist die wichtigste Handlung des Immobilienkäufers, denn mit dieser Abnahme beginnt der Gewährleistungszeitraum für das von Ihm erworbene Eigentum. Ab diesem Zeitpunkt muss dann der Bauherr dem Unternehmer alle nicht im Abnahmeprotokoll dokumentierten Mängel nachweisen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abnahme mit dem Bauträger. In der Regel ist eine Begehung circa zwei Wochen vor Abnahme mit dem Erwerber sinnvoll, um eine Mängelliste zu erstellen.

 

Lassen Sie sich vom Bauträger nicht unter Druck setzen, wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte als Erwerber.

 

Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften unterstützen wir gerne bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums sowie bei der Begehung vor Ablauf der 5-jährigen Gewährleistungsfrist mit dem Bauträger.